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Qualifizierungsscheck |
Qualifizierungsscheck in Stichpunkten:
- Förderung von Beschäftigten in kleinen- u. mittelständischen Unternehmen vom Land Hessen
- Die Person muss älter als 45 Jahre sein oder keinen anerkannten Abschluß für die derzeitige Tätigkeit haben
- sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein
- mit Hauptwohnsitz in Hessen
- Der Betrieb darf eine Anzahl von 250 Beschäftigten nicht überschreiten
- Die geförderten Weiterbildungen sind in der Hessischen Weiterbildungsdatenbank eingetragen
- Es werden 50% der Kosten EINER Bildungsmaßnahme, höchstens aber 500,00 € pro Jahr und Person gefördert, aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Die Andere Hälfte der Kursgebühr wird vom Antragsteller oder seinem Arbeitgeber übernommen
- Eine weitere Voraussetzung für den Erhalt des Schecks ist eine persönliche, kostenfreie Bildungsberatung in einer Beratungsstelle in der Nähe des Wohnortes. Hier werden die Inhalte und Themen der Weiterbildung festgelegt und zwei Bildungsanbieter genannt, aus denen der Kunde wählen kann.
- Das Ergebnis der Beratung wird in einem Beratungsprotokoll festgehalten, dieses wird dann unterschrieben an den Antragsteller ausgehändigt.
- Das Protokoll geht per Post an die "Weiterbildung Hessen e.V." nach Frankfurt/M.
- Der Qualifizierungsscheck wird dem Kunden per Post von "Weiterbildung Hessen e.V." zugeschickt.
- Setzen Sie sich nach Erhalt umgehend mit uns in Verbindung um ein passendes Seminar-/termin für sie zu finden.
- Auf dem Gutschein ist eine Frist von 6 Monaten angegeben, in dieser Zeit müssen Sie sich für einen Kurs entschieden und angemeldet haben.
- Haben Sie auch schon unter "WeGebAU" nachgeschaut, hier gibt es ähnliche Voraussetzungen, aber es werden 100% der Kosten übernommen!
Weitere Informationen zu geförderten Weiterbildungen mit Qualifizierungsschecks:
www.qualifizierungsschecks.de
Für weitere Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.
Viel Erfolg bei Ihrer Weiterbildung!
© EDV-Schulungen Heil