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Aktuelles aus der EDV-Schule Heil! |
Geförderte Weiterbildungen der Agentur für Arbeit
Bildungsgutschein:
Mit dem "Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (gem. § 77 Abs. 3 SGB III und § 16 Abs. 1 SGB II)
wurde zum 1.1.2003 der so genannte Bildungsgutschein eingeführt. Bildungsgutscheine werden von der Agentur für Arbeit an
Arbeitssuchende vergeben, die sich weiterbilden möchten. Mit den Gutscheinen können Weiterbildungswillige nun selbst unter
einer Vielzahl von Bildungsträgern und Kursen den richtigen für sich selbst suchen. Damit steigt die Selbstverantwortung
der Arbeitssuchenden.
Mit dem Bildungsgutschein wird zugesichert, dass die Kosten einer Weiterbildung von der Agentur für Arbeit übernommen werden.
Er gibt das Bildungsziel, die erforderliche Kursdauer und den regionalen Geltungsbereich vor. Wer einen Gutschein bekommen
hat, muss ihn innerhalb von drei Monaten bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger seiner Wahl einlösen.
Auch die ausgewählte Weiterbildungsmaßnahme muss dafür zugelassen sein.
Wer erhält einen Bildungsgutschein?
Die Teilnahme an einer Weiterbildung muss aus einem der folgenden Gründe notwendig sein:
- um Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern;
- um eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden;
- um bei Teilzeitbeschäftigung eine Vollzeitbeschäftigung zu erlangen;
- um einen fehlenden Berufsabschlusses nachzuholen.
Eine weitere formale Bedingung ist die Erfüllung der so genannten "Vorbeschäftigungszeit". Das bedeutet, dass
der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor Beginn der Maßnahme mindestens zwölf Monate in einem
versicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis gestanden oder anderweitig die Voraussetzungen für einen Anspruch auf
Arbeitslosengeld oder -hilfe erfüllen muss. Die Berufsausbildung sollte entweder abgeschlossen oder drei Jahre
lang eine berufliche Tätigkeit ausgeübt worden sein.
Die Arbeitsvermittler prüfen die Vorraussetzungen und beraten die Weiterbildungswilligen individuell. Bildungsinteressenten,
welche nicht alle Kriterien erfüllen, können nach Prüfung trotzdem die zum Teil sehr hohen Weiterbildungskosten erstattet
bekommen. Es wird für den jeweiligen Einzelfall individuell entschieden, ob sich mit der angestrebten Qualifikation die
Chancen auf einen Arbeitsplatz erhöhen. Ist all das der Fall, erhält der Arbeitssuchende den Gutschein.
Aufgrund von Kosteneinsparungen kommen immer weniger Arbeitslose in den Genuss eines Bildungsgutscheins.
Alternativ hierzu können aber kürzere Bildungsmaßnahmen von bis zu 12 Wochen Dauer gefördert werden.
Wie wird der Bildungsgutschein eingelöst?
Der Inhaber oder die Inhaberin des Bildungsgutscheins muss innerhalb der Gültigkeitsdauer von drei Monaten mit der
Weiterbildung beginnen, da sonst der Gutschein verfällt. Wer innerhalb dieser Zeit kein passendes Weiterbildungsangebot
gefunden hat, dem wird gegebenenfalls ein neuer Gutschein ausgehändigt. Die vom Teilnehmer ausgewählte Bildungsstätte
bestätigt auf dem Bildungsgutschein die Aufnahme in die zugelassene Maßnahme und legt den Bildungsgutschein vor Beginn
der Maßnahme bei der Agentur für Arbeit vor, die den Schein ausgestellt hat.
Mögliche Seminare:
Im Anschluß einige aktuelle Seminare aus unserem Programm.
Natürlich sind sehr viele weitere Seminare möglich, fragen Sie uns danach!
Office 2003 / 2007 Seminar.
Hier erlernen Sie den grundsätzlichen Umgang mit dem PC, sichere Handhabung der Textverarbeitung Word,
effizienten Umgang mit der Tabellenkalkulation Excel, verwalten von Mails und Terminen mit Outlook,
und gelungene Präsentationen mit PowerPoint und vieles mehr, was sich im Büroalltag sinnvoll einsetzen lässt.
MCSE + MCSA 2003 plus Messaging
Microsoft Certified Systems Engineer / Systems Administrator
Netzwerkadministration in Firmen. Planung, Einrichtung, Verwaltung und Pflege größerer Netzwerke.
Abschlüsse: MCP, MCSA 2003 + Messaging, MCSE 2003 incl. MCSA + Messaging
Die vorgenannten Seminare sind zertifiziert nach AZWV für die Agentur
für Arbeit. Diese können auch vom Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, den Berufsgenossenschaften,
der Deutschen Rentenversicherung-Bund und der Deutschen Rentenversicherung Hessen gefördert werden.
Selbstverständlich können Sie auch als Selbstzahler teilnehmen.
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